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Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mit Zahn- und Kieferfehlstellungen des Schweregrades IOTN 4 und 5 wurde ab 1. Juli 2015 eine festsitzende kieferorthopädische Behandlung als Sachleistung ohne Selbstbehalt des Patienten eingeführt.

Vertragskieferorthopädinnen und Vertragskieferorthopäden
Wahlkieferorthopädinnen und Wahlkieferorthopäden
Patientenantrag - Bescheid