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ZUR ERÖFFNUNG EINER Ordination sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

  • Sie müssen Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer sein.
    Nur wenn Sie in die Liste der Österreichischen Zahnärztekammer eingetragen sind, dürfen Sie in Österreich eine zahnärztliche Tätigkeit ausüben.
  • Meldung an die Landeszahnärztekammer Kärnten
    Bitte geben Sie uns schriftlich vor Eröffnung Ihrer Ordination bekannt, wo Sie sich niederlassen werden und ab wann Sie in dieser Ordination arbeiten werden. Bitte geben Sie uns auch die Telefon- und Faxnummer, Email- und Homepageadresse sowie die Öffnungszeiten bekannt.
  • Für die Ausübung der selbstständigen zahnärztlichen Tätigkeit ist der Nachweis einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer über eine Mindestversicherungssumme von € 2 Mio. erforderlich.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Frau Brenner.

Kontakt
Karin Brenner
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 9022
Fax +43 (0) 5 05 11 - 9023
brenner(at)ktn.zahnaerztekammer.at