Neuer Kollektivvertrag ab 1. Juni 2022
Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist es gelungen, mit der Gewerkschaft einen neuen Kollektivvertrag abzuschließen.
Zusammengefasst ergeben sich folgende Neuerungen:
- Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter inkl. Gefahrenzulage um 9 % (letzte Erhöhung war vor mehr als 3 Jahren)
- Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden (und aliquote Reduktion der Arbeitszeit bei Teilzeitangestellten)
- Keine Aliquotierung der Gehälter bei ZAss in Ausbildung
- Anrechnung von Karenzzeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (bei Dienstjubiläen etc.)
- Wirksamkeit ab 1. Juni 2022
- Keine Ist-Lohn-Erhöhung!
Den gesamten Text des neuen Kollektivvertrags finden Sie hier
Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen zum neuen KV finden Sie hier