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Neues Kartenlesegerät für das e-card System

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Sondermeldung
Zahnärztlicher Honorarerhöhungsfaktor 2023

Honorarerhöhungsfaktor für Zahnärzt:innen ernüchternd und trotzdem im Spitzenfeld mehr dazu

Neuer Kollektivvertrag ab 1. Juni 2022

Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist es gelungen, mit der Gewerkschaft einen neuen Kollektivvertrag abzuschließen.

Zusammengefasst ergeben sich folgende Neuerungen:

  • Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter inkl. Gefahrenzulage um 9 % (letzte Erhöhung war vor mehr als 3 Jahren)
  • Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden (und aliquote Reduktion der Arbeitszeit bei Teilzeitangestellten)
  • Keine Aliquotierung der Gehälter bei ZAss in Ausbildung
  • Anrechnung von Karenzzeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (bei Dienstjubiläen etc.)
  • Wirksamkeit ab 1. Juni 2022
  • Keine Ist-Lohn-Erhöhung!

Den gesamten Text des neuen Kollektivvertrags finden Sie hier
Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen zum neuen KV finden Sie hier