Hier finden Sie alle Informationen zu
- Ausschreibung
- Bewerbung - Reihungsrichtlinien - Reihungsliste und
- Invertragnahme
Ausschreibung von KFO-Kassenplanstellen
KFO-Kassenplanstellen für Fachärztinnen/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Zahnärztinnen/Zahnärzte werden im Einvernehmen mit der Österreichischen Gesundheitskasse Landesstelle Kärnten ausgeschrieben.
Derzeit ist keine Kassenplanstelle ausgeschrieben.
Offene Stellen
Folgende Kassenplanstellen sind aktuell vakant:
Versorgungsregion Kärnten OST
Wolfsberg
Sie haben die Möglichkeit, sich auf die Reihungsliste für diese Kassenplanstelle setzen zu lassen.
Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird diese Kassenplanstelle zur Ausschreibung gebracht.
Bewerbung
Fachärztinnen/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Zahnärztinnen/Zahnärzte, die Staatsangehörige einer der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der schweizerischen Eidgenossenschaft sind, können sich, wenn die Voraussetzungen gemäß § 6 Zahnärztegesetz vorliegen sowie eine der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft und diese unter Vorlage der entsprechenden Dokumente nachgewiesen wird, für eine KFO-Kassenvertragsstelle bewerben.
Fachliche Eignung und berufliche Erfahrung -
die Voraussetzungen für eine Bewerbung
- a) Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) oder
- b) Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland) oder
- c) dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO oder
- d) Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontics (ABO) oder European Board of Orthodontics (EBO) oder
- e) entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zB MSc) oder
- f) Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK) oder
- g) gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland.
h) Zusätzlich zu den Punkten a) bis g) gilt im Falle der Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle die Verpflichtung zum Nachweis von 20 Multibracket-Behandlungsfällen (gem. III. A) a) der Richtlinie für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden), die in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurden, bei denen eine Verbesserung der Behandlung von durchschnittlich mindestens 70%, bezogen auf alle diese Fälle, bewirkt wurde. Diese Fälle müssen im Rahmen der selbstständigen Berufsausübung (§23 ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert worden sein.
Es erfolgt eine gemeinsame Überprüfung durch Kasse und LZÄK Kärnten.
- Bitte beachten Sie zur Einreichung der Modelle der 20 Multibracket-Behandlungsfälle dieses Merkblatt.
- Dieses Formular für PAR Auswertung ist ohne Berechnungsformeln. Es kann ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden.
- In diesem Formular für PAR Auswertung sind Berechnungsformeln hinterlegt. Es kann ausgefüllt und gespeichert werden.
- KFO-Bewerbungsformular um einen Kassenvertrag in Kärnten
Die Bewerbung für eine ausgeschriebene Planstelle ist innerhalb der jeweils angegebenen Ausschreibungsfrist bei der Landeszahnärztekammer für Kärnten einzureichen. Die im Bewerbungsbogen vorgesehenen Nachweise sind bei einer allfälligen Bewerbung um eine ausgeschriebene Planstelle in Kopie beizulegen.
Mitglieder der Landeszahnärztekammer für Kärnten legen einen Lebenslauf, ggf. den Nachweis der Berufserfahrung sowie den Nachweis der fachlichen Qualifikation (Gültigkeit bis zum Ende der Bewerbungsfrist) bei.
Bei Nichtmitgliedern der Landeszahnärztekammer für Kärnten sind die nachfolgenden Anlagen beizubringen:
- Lebenslauf
- Promotionsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis der Berufserfahrung
- Nachweis der fachlichen Qualifikation (Gültigkeit bis zum Ende der Bewerbungsfrist)
Reihungsrichtlinien
Zur Vergabe von ausgeschriebenen KFO-Kassenplanstellen wird die Richtlinie für die Auswahl von Vertragskieferorthopäden herangezogen. In dieser sind die Reihungsvoraussetzungen, die Ausschreibung und Bewerberauswahl sowie die Kriterien für die Punktevergabe geregelt.
Richtlinie für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden,
in Kraft getreten am 01.04.2015
Reihungsliste
Reihungsvoraussetzungen
Fachärztinnen/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Zahnärztinnen/Zahnärzte, die Staatsangehörige einer der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der schweizerischen Eidgenossenschaft sind, können sich, wenn die Voraussetzungen gemäß § 6 Zahnärztegesetz vorliegen sowie eine der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft und diese unter Vorlage der entsprechenden Dokumente nachgewiesen wird, in die von der Landeszahnärztekammer für Kärnten geführten KFO-Reihungsliste für die Invertragnahme bei den Kassen eintragen lassen.
- a) Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) oder
- b) Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland) oder
- c) dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO oder
- d) Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontics (ABO) oder European Board of Orthodontics (EBO) oder
- e) entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zB MSc) oder
- f) Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK) oder
- g) gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland.
Reihungsliste für Kärnten, aktualisiert am 19. September 2024
Antrag für Aufnahme in die KFO-Reihungsliste
Ein Antrag zur Eintragung in die Reihungsliste darf für maximal 2 KFO-Planstellen in Kärnten und ausschließlich schriftlich mittels Formulars erfolgen. Mit Abschluss eines Einzelvertrages ist die Reihung nur mehr für 1 KFO-Planstelle möglich.
Eine Umreihung ist jederzeit schriftlich möglich. Bei einer Umreihung erfolgt die Eintragung in die Liste des neuen Ortes mit dem Datum des Einlangens in der Landeszahnärztekammer für Kärnten.
Invertragnahme
Vergabe der ausgeschriebenen Stellen gem. den Bestimmungen des Gesamtvertrages Kieferorthopädie für Leistungen gemäß § 153a ASVG (§ 94a GSVG, § 95a BSVG, § 69a B-KUVG) und den Richttarif gemäß § 343c ASVG (GV-KFO) vom 16.12.2014.
Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Kärnten vom 26. April 2022 und im Einvernehmen mit der Österreichischen Gesundheitskasse Landesstelle Kärnten wurde die ausgeschriebene Kassenplanstelle in der Versorgungsregion Kärnten Ost / Wolfsberg nach Frau Dr. Maria Pieringer die nachfolgende Bewerberin beschlossen:
Dr. Jacqueline Lenhardt, MSc |
Infobox für Vertragskieferorthopädie
- IOTN - Index of Orthodontic Treatment Need
- Formulare
- e-Card-System
- Compliance
- Patientenantrag - Bescheid
- Vertragskieferorthopädinnen und Vertragskieferorthopäden
Kontakt
Karin Brenner
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 9022
Fax +43 (0) 5 05 11 - 9023
brenner(at)ktn.zahnaerztekammer.at