Hauptinhalt

Zur Eintragung sind folgende Dokumente im Original und gegebenenfalls in deutscher Übersetzung erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
    Im Falle der Einbürgerung ist weiters die Verleihungsurkunde der Österreichischen Staatsbürgerschaft erforderlich.
  • Bestätigung der gesundheitlichen Eignung
    zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit
    (eines Arztes für Allgemeinmedizin oder eines Facharztes in Österreich*)
  • Auszug aus dem Österreichischen Strafregister
    (zuständiges Polizeikommissariat)
    bzw. für Ausländer eine vergleichbare Bestätigung über die Straffreiheit im Herkunftsland*)
    und eine Disziplinarstrafregisterbescheinigung bzw. ein Certificate of Good Standing*)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Heiratsurkunde – gegebenenfalls
  • Promotionsurkunde
    oder ein zahnärztlicher Qualifikationsnachweis gemäß EG-Richtlinie oder ein Nostrifikationsbescheid aus Österreich.
    Bei Abschlussurkunden aus dem Ausland:
    Ins Deutsch übersetzte und beglaubigte Konformitätsbescheinigung
  • Lebenslauf
  • Aktueller Meldezettel
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
    a. drei Jahre zahnärztliche Tätigkeit im deutschsprachigen Raum oder
    b. eine deutschsprachige Matura/Reifeprüfung oder
    c. ein deutschsprachiges Studium oder
    d. ein erfolgreich absolviertes Studium der deutschen Sprache oder
    e. Vorlage eines beglaubigten Zertifikats über die erfolgreich abgelegte Deutschprüfung in der Schwierigkeitsstufe C1 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates.
  • Angabe des Wohnsitzes und der Post-Zustelladresse
    (die Zustelladresse ist öffentlich)
  • Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit anstreben: Nachweis über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer über eine Mindestversicherungssumme von € 2 Mio.
  • Bestätigung des Dienstgebers (Dienstverhältnis/Dienstort)
  • Niederlassungs– bzw. Wohnsitzadresse (Wohnsitzzahnarzt)
  • 2 Passfotos
  • 1x Bundesabgabe € 14,30

 *) Bestätigungen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Mit der Eintragung in die Zahnärzteliste sind Sie Kammermitglied der Österreichischen Zahnärztekammer zugeordnet der Landeszahnärztekammer für Kärnten. Als Nachweis der Eintragung und der damit verbundenen Berufsberechtigung als Zahnärztin/Zahnarzt in Österreich erhalten Sie einen Zahnärzteausweis bzw. eine vorläufige Bestätigung über die Eintragung in die Zahnärzteliste. Beachten Sie, dass eine Ersteintragung in die Zahnärzteliste bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann!

Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung telefonisch einen Termin.

Landeszahnärztekammer für Kärnten
Karin Brenner
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 9022
Fax +43 (0) 5 05 11 - 9023
brenner(at)ktn.zahnaerztekammer.at

 

Anmeldung Wohlfahrtsfonds

Die Unterlagen zum Wohlfahrtsfonds erhalten Sie bei der Ärztekammer für Kärnten,
St. Veiter Straße 34, 9020 Klagenfurt. Bitte vereinbaren Sie ein Informationsgespräch betreffend Ihrer Beitragsverpflichtung.

Kontakt
Michael Salbrechter
Tel. +43 (0) 463/5856-20
Fax +43 (0) 463/5856-80
wohlfahrt1(at)aekktn.at