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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Mit großer Freude darf ich Ihnen die mit 01.01.2023 in Kraft tretende Neugestaltung des Jobsharings im vertragszahnärztlichen und vertragskieferorthopädischen Bereich zwischen der Österreichischen Zahnärztekammer und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen präsentieren.

Mit dieser Reform wird der lang gestellten Forderung eines einfachen und unkomplizierten Zuganges sowie einer in Eigenverantwortung gestaltbaren Zusammenarbeit im vertragszahnärztlichen und vertragskieferorthopädischen Bereich Rechnung getragen. Neben dem Ziel, bestehende Hürden und überzogene Formalismen bei einer Beantragung möglichst niederschwellig zu halten, ist ab kommendem Jahr die Zusammenarbeit mit bis zu drei Kolleginnen und Kollegen deutlich unkomplizierter als bisher möglich.

Zusätzlich wird den KFO-Jobsharing-Partnern die Möglichkeit geboten, die 20 erforderlichen Fälle im Laufe der ersten fünf Jahre des Jobsharings zu erbringen.

Die wesentlichen Änderungen fassen wir in dieser Broschüre für Sie gerne zusammen.
Den gesamten Text der „Gesamtvertraglichen Vereinbarung über das Jobsharing im vertragszahnärztlichen und vertragskieferorthopädischen Bereich“ finden Sie hier.

Antrag für das Jobsharing/erweiterte Jobsharing

OMR DDr. Hannes Gruber

 

HINWEIS:
Ein Jobsharing/erweitertes Jobsharing muss vom Vertragszahnarzt/Vertragskieferorthopäden schriftlich mit dem Antragsformular mindestens drei Monate vor Beginn an Kammer und Kasse eingereicht werden. Beginn und Ende des Jobsharings/erweiterten Jobsharings und ein Wechsel in der Person des Jobsharingpartners sind grundsätzlich nur jeweils zu Beginn eines Quartals möglich!