Wahlkieferorthopädie
Wenn Sie Wahlkieferorthopädin/Wahlkieferorthopäde werden wollen, müssen Sie die im Kieferorthopädischen Gesamtvertrag gemäß § 153a ASVG vorgesehenen Ausbildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen erfüllen.
Ausbildungsvoraussetzungen sind:
- a) Habilitation im Bereich Kieferorthopädie (KFO) oder
- b) Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland und Ausland) oder
- c) dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO oder
- d) Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontics (ABO) oder European Board of Orthodontics (EBO) oder
- e) entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zB MSc) oder
- f) Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK) oder
- g) gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland
Erfahrungsvoraussetzungen sind:
h) Zusätzlich zu den Punkten a) bis g) gilt die Verpflichtung zum Nachweis von 20 Multibracket-Behandlungsfällen (gem. III. A) a) der Richtlinie für die Auswahl der Vertragskieferorthopäden [mindestens 14 Fälle IOTN 4 oder 5 und 6 IOTN 3, jedoch keine IOTN 2 oder 1]), die in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurden, bei denen eine Verbesserung der Behandlung von durchschnittlich mindestens 70%, bezogen auf alle diese Fälle, bewirkt wurde. Diese Fälle müssen im Rahmen der selbständigen Berufsausübung (§23 ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert worden sein.
Es erfolgt eine gemeinsame Überprüfung durch Kasse und LZÄK Kärnten.
- Bitte beachten Sie zur Einreichung der Modelle der 20 Mulitbracket-Behandlungsfälle dieses Merkblatt.
- Dieses Formular für PAR Auswertung ist ohne Berechnungsformeln. Es kann ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden.
- In diesem Formular für PAR Auswertung sind Berechnungsformeln hinterlegt. Es kann ausgefüllt und gespeichert werden.
Sie können Ihre 20 Modelle jederzeit einreichen. Die Begutachtung erfolgt innerhalb von
6 bis 8 Wochen.
Nach erfolgter Begutachtung werden Sie über das Ergebnis benachrichtigt und im Falle der Erfüllung der o.a. Voraussetzungen in die Liste der Wahlkieferorthopädinnen und Wahlkieferorthopäden in Kärnten aufgenommen.
Mustersatzung und Musterkrankenordnung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger regeln für alle Krankenversicherungsträger verbindlich die Rückerstattung bei Wahlkieferorthopädinnen und Wahlkieferorthopäden ab 1. Juli 2015.
Die Mustersatzung regelt die Beziehung Sozialversicherung - Zahnärztin/Zahnarzt.
Die Musterkrankenordnung regelt die Beziehung der Sozialversicherung - Patientin/Patient.
Die Mustersatzung der KGKK und die Musterkrankenordnung der KGKK wurden am 8. Juli 2015 beschlossen.