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Landesgeschäftsstelle der Landespatientenschlichtung - Sprechtag Donnerstag von 9 bis 13 Uhr - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung


Bei schwerwiegenden Streitigkeiten zwischen Zahnärztin/Zahnarzt und Patientin/Patient, besteht die Möglichkeit, sich an die Landesgeschäftsstelle der Landespatientenschlichtung zu wenden.

Aufgrund der schriftlich zu erstattenden Schilderung des Sachverhalts (Formular wird auf Anfrage zugeschickt) wird zunächst in einem Beratungsgespräch mit dem Schlichtungsreferenten, Herrn OMR Dr. Exeli, versucht, zwischen Zahnärztin/Zahnarzt und Patientin/Patient zu vermitteln und das Problem zu lösen. Wenn die Streitigkeit auf diesem Weg nicht bereinigt werden kann, wird der Fall der Landespatientenschlichtungskommission unter dem Vorsitz eines Richters vorgelegt und versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Die Schlichtung basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit, beide Parteien müssen mit der Abhandlung vor der Schlichtungskommission einverstanden sein.

Bei Nichtannahme des Schlichtungsvorschlages stehen den Verfahrensparteien die Berufung an die Bundesschlichtungsstelle gemäß § 12 der Patientenschlichtungsordnung sowie der ordentliche Rechtsweg offen.

Kontakt

Landeszahnärztekammer Kärnten
Karin Brenner
Tel. +43 (0) 5 05 11 - 9022
Fax +43 (0) 5 05 11 - 9023
brenner(at)ktn.zahnaerztekammer.at